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Umwelt- und Planungsrecht, das öffentliche Baurecht, das Recht der freien Berufe und das (Hoch)schul- und Prüfungsrecht sind die zentralen Bereiche des öffentlichen Rechts, die Dr. Lansnicker seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreut.Personell verstärkt ist die Kanzlei seit dem 01.01.2010 durch den Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Thomas Kreutzfeld.
Das Hauptbetätigungsfeld der Kanzlei liegt dabei in der projektbegleitenden Beratung für Unternehmen, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Beratung und Vertretung von Verbrauchern und Beamten. In der gerichtlichen Praxis liegt der Schwerpunkt der Vertretung bei
Verfassungsbeschwerden
Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren sowie
Verfahren vor den Gerichten der Europäischen Union
(EuG, EuGH, EGMR).
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